Führerscheinklassen
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Klasse B:
- Autoführerschein (PKW)
- Mindestalter: 18 Jahre
BF 17:
- begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- Mindestalter Begleitperson: 30 Jahre
- weitere Voraussetzung für Begleitperson: max. 1 Punkt
- ununterbrochener Führerscheinbesitz von 5 Jahren
Klasse BE:
- PKW mit Anhänger
- Führerschein der Klasse B notwendig
- Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren)
Theorie & Praxis
Theoretischer Grundstoff
Wir unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
1. Persönliche Voraussetzungen
2. Risikofaktor Mensch
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
7. Teilnehmer am Straßenverkehr Besonderheiten
und Verhalten
7. Teilnehmer am Straßenverkehr Besonderheiten
und Verhalten
8. Geschwindigkeit, Abstand und
umweltschonende Fahrweise
umweltschonende Fahrweise
9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten
bei Fahrmanöver
bei Fahrmanöver
10. Ruhender Verkehr
11. Besondere Verkehrssituationen, Folgen von
Fehlverhalten
12. Lebenslanges Lernen
Fehlverhalten
12. Lebenslanges Lernen
Klasse B - Zusatzstoff (Technik)
13. Technische Bedingungen, Personen- und
Güterbeförderung, Umweltbewusster Umgang
Güterbeförderung, Umweltbewusster Umgang
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klasse B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder
Landstraße
Landstraße
1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit